Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand 03/2022
1 . Allgemeines | FincasFuerGolfundMeer.com und GolfAroundTheWorld.eu sowie alle hiermit zusammenhängende Websites (FincasForGolfAndMore.com und weitere) ist eine reine Vermittlungs-agentur, die sich auf Objektvermietungen spezialisiert hat. Sie können wählen aus Objekten, die Sie zeitlich befristet anmieten können: Apartments, Wohnungen, Fincas, Villen, Häuser, Hotelzimmer, neu ausgebauten renovierten sowie noch ursprünglichen romantischen Fincas, Casitas auf dem Lande sowie typische Dorf- und Stadthäuser.
2. Reservierungen * Buchungen * Anzahlungen * Überweisungen * Touristensteuer | Touristische Vermietung bedeutet, dass Ihr Aufenthalt bis zu 30 Tagen begrenzt ist. Sollten Sie zeitlich befristet in einem von uns vermittelten Objekt (Finca, Apartment, Hotel o. ä.) verbleiben, erhalten Sie auf Ihre mündlichen Reservierungen eine Option von drei (3) Tagen. Nach Erhalt unserer Reservierungsbestätigung nebst Rechnung sollte Ihre Anzahlung in Höhe von 30 % innerhalb von sieben (7) Tagen per Überweisung auf unser Konto eingegangen sein. Erst dann gilt die Reservierung als gebucht. Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung. Die Restzahlung von 70 % erfolgt spätestens 3 (drei) Wochen vor Reiseantritt. Verspätete Zahlung oder wenn Sie nicht zahlen, gilt als Rücktritt. Wir sind dann berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 4 Wochen) ist der volle Preis sofort zahlbar. Sie erhalten die Daten der Bankverbindung mit der Rechnung. Im Falle der Anmietung einer Finca auf Mallorca erhalten Sie außerdem gleichzeitig mit der Übersendung der Bestätigung/Rechnung einen bereits von uns im Auftrage des Eigentümers unterschriebenen befristeten Mietvertrag. Dieser ist innerhalb von einer Woche von Ihnen gegengezeichnet zurückzuschicken.
Sollten Sie länger als 30 Tage bleiben, fällt Ihr Aufenthalt unter der Saison- bzw. der Langzeitvermietung. Generell ist es so, dass das Objekt für Sie drei (3) Tage nach Abgang der schriftlichen Bestätigung reserviert wird. Ohne Anzahlung bzw. Zahlung der ersten Miete und der Kautionszahlung kann das Objekt trotz Vertragsunterzeichnung wieder vermittelt werden. Sollten Sie Ihre Residenz (noch) nicht auf Mallorca haben, mailen wir Ihnen den vom Vermieter gegengezeichneten Mietvertrag zu. Wir erwarten von Ihnen ab diesem Datum innerhalb von sieben (7) Tagen eine Gegenzeichnung sowie die Anzahlung.
Touristensteuer (Ecotasa) | Auf Mallorca ist von jedem Gast ab 16 Jahre eine Touristensteuer zu zahlen. Die Höhe der Steuer hängt von der Kategorie der Unterkunft ab. In vielen weiteren Destinationen ist ebenfalls eine Stadt- bzw. Touristensteuer fällig. Generell ist der Betrag beim Check in in bar zu zahlen.
3. Personenzahl | Übersteigt die in der Reservierung angegebene Personen-zahl (Überbelegung) oder wird ständig bzw. regelmäßig eine andere Per-son/en anstatt der im Vertrag aufgeführten Person(en) angetroffen, so hat sowohl der Vermittler als auch der Eigentümer das Recht, die überzähligen oder nicht bekannten Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen.
4. Stornierungen * Erstattungen | Sie können jederzeit vor Reisebeginn von dem Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktrittswunsch muss schriftlich bei uns eingehen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Fincas für Golf & Meer. Unser Anspruch auf Rücktrittsgebühren für Wohnungen, Häuser und Fincas beträgt:
30 % des Reisepreises: bis 60 Tage vor Reisebeginn
60 % des Reisepreises: ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn
100 % des Reisepreises: ab 29 Tage vor Reisebeginn oder bei no show
Unser Anspruch auf Rücktrittsgebühren für Hotel- und Greenfeebuchungen beträgt:
50 % des Reisepreises: bis 14 Tage vor Reisebeginn
100 % des Reisepreises : ab 13 Tage vor Reisebeginn oder bei no show
Für Golfgruppenbuchungen gelten abweichende Stornobedingungen, die individuell vereinbart werden.
5. Schadenersatzansprüche * Reklamationen | Die Daten und der Zustand der angebotenen Objekte basieren auf Aussagen des Vermieters/ Eigentümers und durch uns vor Ort selbst durchgeführte Besichtigungen. Eventuelle grobe Mängel sind sofort, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Ankunft (bei zeitlich befristeten Anmietungen) bzw. Einzugsdatum dem Eigentümer zu melden. Wir sind Vermittler zwischen beiden Parteien und geben die Angaben des Eigentümers an Sie weiter. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Besichtigung, Reservierung und Vertragsgestaltung; das Reiserecht bei eventuellen Schadenersatzansprüchen findet hierbei jedoch keine Anwendung. Sie können diese ggf. direkt beim Eigentümer geltend machen. Auch für aufgrund von höherer Gewalt angerichtete Schäden wird nur für die maximale restliche Zeit des Verbleibs gehaftet. Bei eventuellen Reklamationen, die das Objekt betreffen, kann seitens des Eigentümers Abhilfe geschaffen werden. Sonstige Reklamationen wie z. B. Baulärm, Hotelanimationen, Müllabfertigungen, natürliche oder tierische Störungen sind ausgeschlossen. Die Benutzung des Pools in Objekten mit Pool erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
6. Haftungserklärungen * Kautionen | Je nach Objekt und bei einer Anmie-tung von über drei (3) Wochen, Tierhaltung und/oder einer größeren Per-sonenzahl (ab 7 Personen) kann seitens des Vermieters eine Haftungs-erklärung und/oder eine Kaution verlangt werden. Bei Saison- und Langzeit-vermietungen kann eine Kaution von bis zu drei Monatsmieten der Netto-Kaltmiete verlangt werden. Diese ist bei Einzug und Schlüsselübergabe sei-tens des Mieters zu hinterlegen.
In beiden Fällen empfehlen wir dem Mieter, das Inventar sowie technische und sanitäre Einrichtungen mit dem Eigentümer/Vermittler gemeinsam zu überprüfen. Beim Verlassen des Objektes wird das Objekt erneut besichtigt und festgehalten, ob Schäden, Verluste, Zerstörungen (z. B. Glasbruch, Sengschäden, Entnahme von Wertgegenständen usw.) entstanden sind. Eventuelle selbst verursachte oder entstandene Schäden sind während der Aufenthaltsdauer unverzüglich dem Eigentümer/Vermittler mitzuteilen. Wird alles so vorgefunden, wie bei Beginn der Anmietung, wird die Kaution per Überweisung erstattet.
7. Nebenkosten | Es können sonstige individuelle Kosten entstehen wie: Stromkosten, Heizkosten (wie Strom, Holz, Gas-Butano und Gasoil), Telefon, Endreinigungskosten. Eventuelle Nebenkosten werden in der Bestätigung mit aufgeführt.
8. Mietverträge * Vertragsrecht | Für Saison- und Langzeitverträge gilt das hiesige Mietrecht. Die Vertragsparteien sind Eigentümer und Mieter. Eine deutsche Vertragsübersetzung kann auf Wunsch aufgesetzt werden, wobei diese keine rechtliche Grundlage hat. Dieser Service wird gesondert in Rechnung gestellt.
9. Preisgestaltung * Saison * Kategorien
Die Preise richten sich nach Saison, Anmietungsdauer, Ausstattung, Lage und der Personenzahl.
10. Anreise |Bei der touristischen Vermietung findet die Schlüsselübergabe ab 16:00 h statt; die Schlüsselrückgabe hat bis um 10:00 h zu erfolgen. Individuelle An- und Abreisezeiten können nach Absprache getroffen werden.
11. Maklercourtagen * Gebühren | Bei der touristischen Vermietung finden Sie in Ihrer Vereinbarung einen Endpreis. Bei Saison- und Langzeitverträgen richtet sich die Vermittlungsgebühr nach der Dauer des Vertrages und wird im Angebot mit aufgeführt.
12. Endreinigung | Das Objekt ist am Ende des Mietdauers sauber und besenrein zu übergeben. Sämtlicher Müll ist zu entfernen. Bei der touristischen Vermietung sorgt der Eigentümer für die Endreinigung. Diese kann nicht vom Mieter übernommen werden. Die Erstattung einer eventuell gezahlten Kaution erfolgt per Banküberweisung nach Durchführung der Endreinigung.
13. Haustiere * Feier | Für die Mitnahme von Haustieren und/oder Durchführung von Feiern ist die vorherige Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier und/oder von weiteren Gästen verursachten Schäden.
14. Mietwagen, Flüge und andere Services | Bei den angebotenen Services (Mietwagen, Flüge u. a.) handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister. Alle Re-klamationen und Schadenersatzansprüche des Kunden sind direkt an den Dienstleister zu richten.
15. Sonstige Bestimmungen | Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist der jeweilige Ort der Mietobjekte bzw. Wohnort des Eigentümers. Bitte beachten Sie die Hausordnung.
Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags.
Diese Hausordnung beschreibt die Verhaltensregeln auf der o. a. Finca, um den Aufenthalt für alle Gäste so angenehm wie möglich zu gestalten. Dessen Einhaltung ist umso wichtiger, damit die Ruhe der Nachbarn nicht beeinträchtigt wird.
Fincas und Häuser befinden sich in einer dörflichen bzw. ländlichen Umgebung. Sie grenzen oft direkt an ein Naturschutzgebiet. Die Besitzer und alle Nachbarn legen großen Wert darauf, dass Natur und Ruhe nicht beeinträchtigt werden. Damit das gewährleistet ist, wurden diese Regeln aufgestellt.
Lärm
Jeder Gast ist dafür verantwortlich, dass Lärm unterbleibt. Nirgendwo im Außenbereich, weder auf den Terrassen noch am Pool, darf musiziert oder Musik abgespielt werden. Auch im Innenbereich darf Musik nur auf Zimmerlautstärke abgespielt werden. Besondere Rücksichtnahme ist während der Siesta in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie während der Nacht zwischen 21:00 und 07:00 Uhr geboten.
Durch die exponierte Lage hören die Nachbarn jeglichem Lärm. Alle Gäste sind deshalb angehalten darauf zu achten, dass auf den Terrassen und am Pool keine lautstarken Aktivitäten stattfinden, die die Nachbarschaftsruhe stören könnten. Es ist daher untersagt, mit Getöse in den Pool zu springen oder anderweitig einen lärmenden Betrieb zu entfalten. Der gesamte Poolbereich ist zudem während der Nachtruhe von 21:00 bis 07:00 Uhr geschlossen. Jegliche Nutzung ist während dieser Zeit untersagt. Dies gilt auch dann, wenn der Pool aus Ambiente-Gründen beleuchtet sein sollte.
Alle Feiern sind vom Besitzer zu genehmigen, damit die Nachbarn entsprechend informiert werden können. Sollte die Lautstärke bei einer Feier die Nachbarn insbesondere innerhalb der Ruhezeiten beeinträchtigen, sind diese berechtigt, den Besitzer und die Polizei zu informieren. Dies kann dazu führen, dass die Feier beendet, ein Bußgeld erlassen und die Finca gegebenenfalls geräumt wird.
Kinder
Den Spielbedürfnissen von Kindern wird in angemessener Weise Rechnung getragen. Es gilt jedoch auch hier, dass die genannten Ruhezeiten zu beachten sind. Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder nur in den dafür vorgesehenen Bereichen spielen und nicht die Nachbargrundstücke betreten. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie nicht ohne Aufsicht alleine am Pool spielen.
Grill
Soweit nicht anders vereinbart, ist das Grillen mit Holzkohle sowie jede andere Form von offenem Feuer grundsätzlich untersagt. Zum Grillen steht je nach Haus ein Gasgrill auf der Terrasse zur Verfügung. Der Grill darf nur dort betrieben werden. Der Grill ist immer direkt nach der Nutzung zu reinigen. Damit Ratten und Mäuse dem Haus fernbleiben, sollen sämtliche Essensreste am Grill und in der Nähe des Grills entsorgt werden.
Müll
Das Haus und Grundstück sind in einem sauberen Zustand zu halten. Das Deponieren oder Aufbewahren von Müll außerhalb des Hauses ist nicht gestattet. Ratten, Mäuse und anderes Ungeziefer werden durch Müll und Essensreste angelockt. Der Müll darf nur in den dafür vorgesehenen städtischen Container, getrennt nach Art, entsorgt werden.
Fahrzeuge
Das Abstellen eines Fahrzeugs am oder auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Befahren des Grundstücks und der Zufahrt ist eine angemessene Geschwindigkeit einzuhalten. Nachts ist Fernlicht zu vermeiden.
Tiere
Haustiere sind auf dem gesamten Grundstück und im Haus untersagt. Zugelaufene Tiere dürfen nicht gefüttert werden.